Mit kluger Raumplanung zu mehr Fußverkehr   

Kurze und direkte Wege sind kein Zufallsprodukt. Sie entstehen dort, wo Gemeinden bewusst die Voraussetzungen für sichere und attraktive Fußwege schaffen. Die örtliche Raumplanung bietet dafür eine ganze Palette an wirkungsvollen Instrumenten. Richtig eingesetzt, sichern sie bestehende Wege, schaffen neue Verbindungen und machen Fußverkehr selbstverständlich statt nebensächlich.

Im Folgenden zeigen wir, wie Gemeinden mit klugen Planungsschritten den Fußverkehr nachhaltig stärken können.

Frau mit Einkaufstasche und Mann mit Kind auf den Schultern spazieren durch die Innenstadt in Wien

Bilde die strategische Basis

Örtliches Entwicklungskonzept

Das Örtliche Entwicklungskonzept ist der langfristige Kompass für eine nachhaltige Raumplanung. Es legt fest, wie sich eine Gemeinde oder Stadt in den nächsten Jahren entwickeln soll: Wo ist Platz zum Wohnen, für Grünflächen, für Mobilität? Für den Fußverkehr bietet es die Chance, das gewünschte Wegenetz festzulegen: bestehende Wege werden abgesichert und geplante Fußwegeverbindungen dokumentiert. Als verbindliches Instrument verpflichtet es Verwaltung und Planung, den Fußverkehr in späteren Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen konsequent zu berücksichtigen.

Lege die Grundstücksnutzung fest

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan legt fest, wie ein Grundstück genutzt werden darf und bildet die Basis für die Baubewilligung. Für Mobilität vorgesehene Flächen werden als Verkehrsflächen ausgewiesen. In manchen Bundesländern kann die Nutzung sogar explizit für den Fußverkehr definiert werden. Die Widmung als Verkehrsfläche stellt sicher, dass Wege nicht überbaut oder anders genutzt werden. Eine vorausschauende Planung ist wichtig, denn nach einer Baulandwidmung ist eine Widmung für Gehwege nur mehr schwer möglich.

Aus der Praxis: Bregenz

In Bregenz wurde 2018 ein Geh- und Radweg entlang der Bahntrasse realisiert. Die Strecke ist ein wichtiger Lückenschluss im Geh- und Radwegenetz der Stadt. Schon 2001 wurde die Verbindung im Räumlichen Entwicklungskonzept als notwendig definiert. Später wurde sie im Flächenwidmungsplan festgelegt und konnte somit umgesetzt werden.

Illustration einer Frau und Hund. Sie gehen gemeinsam spazieren.

Definiere die Verkehrsanbindung

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wir konkret. Er regelt, wie ein Grundstück bebaut werden darf und enthält Details zur Verkehrsanbindung. Eine Möglichkeit sind Durchwegungen: Dabei handelt es sich um öffentliche Verbindungen, die die Durchlässigkeit von Gebieten erhöhen, kurze Wege ermöglichen und oft nur für den Fuß- und Radverkehr gedacht sind. In Wien und der Steiermark können sie im Bebauungsplan festgelegt werden. Wo das gesetzlich nicht möglich ist, können Gemeinden Grenzen für die Bebauung definieren und so Flächen freihalten, um später Fußwege anzulegen.

Aus der Praxis: Graz

Im Bebauungsplan für die Eichbachgasse in Graz wurde ein 5 Meter breiter Geh- und Radweg festgelegt. Der Weg schafft eine direkte Verbindung und ermöglicht den Anschluss des Neubaugebiets an das bestehende Wegenetz. Die Umsetzung wurde über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Grundeigentümer:innen und der Stadt Graz gesichert.

 

Plan Graz

Für neue Wegverbindungen

Neuparzellierung

Eine Neuparzellierung ist das Neuziehen von Grundstücksgrenzen. Dieser Schritt kann genutzt werden, um künftige Wegeverbindungen langfristig abzusichern. Die Gemeinde kann Flächen ankaufen und als Verkehrsfläche widmen oder einen Gehweg über ein Wegerecht im Grundbuch sichern. Auch bei einer Umlegung oder Teilung von Grundstücken lohnt es sich, an Fuß- und Radwege zu denken: So können Flächen für Durchwegungen eingeplant und die dafür benötigte Fläche anteilig auf mehrere Eigentümer:innen verteilt werden.

Aus der Praxis: Mäder

Die Gemeinde Mäder in Vorarlberg hat durch die Umlegung von Grundstücken die Bebaubarkeit und Verkehrsanbindung der Grundstücke verbessert. Außerdem wurde eine öffentliche Durchwegung gesichert. So wurde frühzeitig die Basis geschaffen, um bei einer zukünftigen Bebauung neue Fußwege errichten zu können.

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