Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren

„Österreich zu Fuß“ ist Teil der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und ist  bemüht, die Website mit der URL: österreichzufuss.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz(WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Einige Links sind nicht noch nicht optimal sichtbar, da nicht unterstrichen (WCAG 2.4.4 Aussagekräftige Links). Videos wurden noch nicht geprüft.
Es gibt noch kleinere Probleme bei der Tastaturbedienung und dem Fokusmanagement (WCAG 2.1.1 Tastatur, WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar und WCAG 2.4.11 Fokus nicht verdeckt).
Auf einigen Seiten ist die Überschriftenstruktur inkonsistent und Ebenen werden übersprungen (WCAG 1.3.1).
Vereinzelt gibt es noch Probleme beim Responsive-Design bei der Skalierung auf bis zu 200% im Browser. Es werden noch einige Elemente abgeschnitten oder von anderen Elementen überlagert (WCAG 1.4.4 Textgröße ändern).
Es gibt noch kleinere Mängel in der Programmierung und daher könnte es Probleme mit aktuellen assistierenden Technologien geben. (WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
An der Lösung der Probleme wird gearbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Keine

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Live übertragende zeitbasierte Medien
  • Online-Karten- und Kartendienste
  • Interne Bereiche und externe Tools

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 23.10.2024 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im Oktober 2024. Überprüft wurden die Startseite, die Suchfunktion inklusive Ergebnisseite, sowie weitere 6 repräsentative Unterseiten.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@oezufuss.at

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

5. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen:

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren